Willkommen in ihrer 1-apo Internetapotheke
1-Apo ist die Versandapotheke fuer Apothekenprodukte der Sonnenapotheke in Bergkamen. Wir liefern ihnen Medikamente, apothekenexklusive Kosmetik, homoeopathische Produkte, Nahrungsergaenzungsmittel und vieles mehr, selbstverstaendlich in einer Qualitaet, wie sie es von einer deutschen Apotheke auch bei einer online Bestellung erwarten. Gute und guenstige Preise, eine schnelle Lieferung, bei eingereichten Rezepten generell kostenfrei, ebenso bei einem Warenwert ab 30 Euro. Selbstverstaendlich nehmen wir ihre Bestellung in unserer Onlineapotheke auch gerne telefonisch entgegen unter: 02307-2899050 oder auch per Fax: 02307-2899051 ++ Internetapotheke ++ Versandapotheke ++ Onlineapotheke ++ Apotheke online ++ Medikamente ++ Arznei ++ Arzneimittel ++ Onlineapotheke ++ Versandapotheke ++ Internetapotheke ++ Onlineapotheke 1-apo ihre Versandapotheke / Onlineapotheke Internetapotheke, in den letzten Jahren hat sich in diesem Geschaeftszweig einiges getan. Immer mehr Versandapotheken oder Onlineapotheken fuer Tierarzneimittel versuchen online Fuss zu fassen und sich ein Stueck vom Kuchen des Internetapothekenmarktes zu sichern. Aber worin genau unterscheidet sich eine Versandapotheke bzw Internetapotheke von eine Praesenzapotheke vor Ort? Zunaechst mal muss jede Internetapotheke die in Deutschland eine Versandapotheke eroeffnen will eine entsprechende Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln beantragen. Damit diese einer Onlineapotheke erteilt wird, muss diese verschiedenste Vorraussetzungen erfuellen, in erster Linie jedoch setzt man einen erfolgreichen Betrieb einer Praesenzapotheke in Deutschland voraus. Die Versandapotheke muss dann noch entsprechende Logistische Moeglichkeiten bereitstellen um die Arbeit als Onlineapotheke bzw Versandapotheke aufnehmen zu koennen. Doch das allein macht eine Internetapotheke noch nicht erfolgreich. Welche Waren werden in Versandapotheken angeboten? Erhalte ich in meiner Internetapotheke die gleichen Praeparate wie in meiner Apotheke vor Ort? Welche Vorteile bringt es mir in einer Onlineapotheke zu bestellen? Auf diese und andere Fragen zum Thema Versandapotheke finden Sie im Anschluss Antworten. Das Sortiment der vielen Onlineapotheken ist zum Teil recht unterschiedlich. Verschiedene Internetapotheken haben sich nur auf bestimmte Teilsortimente spezialisiert, waehrend andere Versandapotheken das volle Apothekensortiment auch online anbieten. Rezeptpflichtige Medikamente, freiverkaeufliche Arzneimittel, Tiermedikamente, apothekenexklusive Kosmetik, Koerper- und Zahnpflegeprodukte und Nahrungsergaenzungsprodukte, auch bei ihrer 1-apo Onlineapotheke erhalten sie das komplette Sortiment. 1-Apo ist die Versandapotheke fuer Apothekenprodukte der Sonnenapotheke in Bergkamen. Wir liefern ihnen Medikamente, apothekenexklusive Kosmetik, homoeopathische Produkte, Nahrungsergaenzungsmittel und vieles mehr, selbstverstaendlich in einer Qualitaet, wie sie es von einer deutschen Apotheke auch bei einer online Bestellung erwarten. Gute und guenstige Preise, eine schnelle Lieferung, bei eingereichten Rezepten generell kostenfrei, ebenso bei einem Warenwert ab 30 Euro. Selbstverstaendlich nehmen wir ihre Bestellung in unserer Onlineapotheke auch gerne telefonisch entgegen unter: 02307-2899050 oder auch per Fax: 02307-2899051 ++ Internetapotheke ++ Versandapotheke ++ Onlineapotheke ++ Apotheke online ++ Medikamente ++ Arznei ++ Arzneimittel ++ Onlineapotheke ++ Versandapotheke ++ Internetapotheke ++ Onlineapotheke 1-apo ihre Versandapotheke / Onlineapotheke Internetapotheke, in den letzten Jahren hat sich in diesem Geschaeftszweig einiges getan. Immer mehr Versandapotheken oder Onlineapotheken fuer Tierarzneimittel versuchen online Fuss zu fassen und sich ein Stueck vom Kuchen des Internetapothekenmarktes zu sichern. Aber worin genau unterscheidet sich eine Versandapotheke bzw Internetapotheke von eine Praesenzapotheke vor Ort? Zunaechst mal muss jede Internetapotheke die in Deutschland eine Versandapotheke eroeffnen will eine entsprechende Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln beantragen. Damit diese einer Onlineapotheke erteilt wird, muss diese verschiedenste Vorraussetzungen erfuellen, in erster Linie jedoch setzt man einen erfolgreichen Betrieb einer Praesenzapotheke in Deutschland voraus. Die Versandapotheke muss dann noch entsprechende Logistische Moeglichkeiten bereitstellen um die Arbeit als Onlineapotheke bzw Versandapotheke aufnehmen zu koennen. Doch das allein macht eine Internetapotheke noch nicht erfolgreich. Welche Waren werden in Versandapotheken angeboten? Erhalte ich in meiner Internetapotheke die gleichen Praeparate wie in meiner Apotheke vor Ort? Welche Vorteile bringt es mir in einer Onlineapotheke zu bestellen? Auf diese und andere Fragen zum Thema Versandapotheke finden Sie im Anschluss Antworten. Das Sortiment der vielen Onlineapotheken ist zum Teil recht unterschiedlich. Verschiedene Internetapotheken haben sich nur auf bestimmte Teilsortimente spezialisiert, waehrend andere Versandapotheken das volle Apothekensortiment auch online anbieten. Rezeptpflichtige Medikamente, freiverkaeufliche Arzneimittel, Tiermedikamente, apothekenexklusive Kosmetik, Koerper- und Zahnpflegeprodukte und Nahrungsergaenzungsprodukte, auch bei ihrer 1-apo Onlineapotheke erhalten sie das komplette Sortiment. Allgemeines zum Thema Apotheke / Internetapotheke: Als Apotheke / Internetapotheke wird heute ein Ort bezeichnet, an dem Medikamente abgegeben, geprueft und ? zum kleinen Teil ? hergestellt werden. Zudem ist es eine Hauptaufgabe des Apothekers, den Patienten ausfuehrlich zu beraten, ihn ueber Nebenwirkungen aufzuklaeren und moegliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten aufzudecken. Das Wort stammt aus dem Griechischen, bedeutet woertlich nur ?Abstellraum? und wurde in Kloestern fuer den Raum (lat. gespr.: ?apotheca?) benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkraeutern verwendet wurde. Gesetzlicher Auftrag der Apotheke / Internetapotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevoelkerung sicherzustellen. Eine Apotheke darf nur von einem staatlich geprueften Apotheker gefuehrt werden. Eine Ausnahme kann nur fuer den Zeitraum von vier Wochen pro Jahr gemacht werden. Ist der Apotheker fuer diesen Zeitraum abwesend (z. B. Krankheit oder Urlaub), kann er von einem Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten vertreten werden. Ist er laenger abwesend, muss ihn ein Apotheker vertreten. Da es sich bei Medikamenten um Waren besonderer Art handelt, die oft Erklaerung und Beratung in besonderem Ausmaß verlangen, duerfen sie nur in Apotheken / Internetapotheke und nur von pharmazeutischem Personal (Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), letztere unter Aufsicht des Apothekers) verkauft werden. Weiterhin zum Personal einer Apotheke gehoeren die Pharmazeutisch-kaufmaennischen Angestellten (PKA) bzw. Apothekenhelfer. Fuer die Abschluesse aus der DDR gelten entsprechende Regelungen. Dabei sind Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern und Apothekenassistenten den pharmazeutisch-technischen Assistenten gleichgestellt. *siehe auch Apothekenpersonal Einschraenkungen bezueglich des Ortes gibt es zwischenzeitlich in Form der Versandapotheke / Internetapotheke. Diese setzt eine niedergelassene Apotheke voraus, darf aber mit einer entsprechenden Versandhandelsgenehmigung auch durch Versand und ueber Laendergrenzen hinaus Medikamente vertreiben. Gesetzliche Grundlage ist das Apothekengesetz, naeheres zu den Versandapotheken wird in der Apothekenbetriebsordnung geregelt. Die Ausbildung des Personals ist in eigenen Gesetzen erfasst. Geschichte der Apotheken: Die Vorlaeufer der Apotheken waren im 8. und 9. Jahrhundert ansaessige Gewuerzhaendler im Vorderen Orient. Die ersten ?Apotheken? in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkraeutern und Gewuerzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben. 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. das ?Edikt von Salerno? (auch ?Constitutiones? oder Medizinalordnung) erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. AErzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden staedtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegruendet werden duerfen. Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Haendler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewuerze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die aelteste noch existente Apotheke Europas: 1241 wurde in Trier eine Apotheke eroeffnet, die noch heute besteht. Spaeter verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin ins Labor, und noch heute wird der Verkaufsraum einer Apotheke als Offizin bezeichnet. Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen ueber die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin, Thueringen und Sachsen konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland. Durch die Errungenschaften der Pharmaunternehmen beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschaeftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Pruefung der Qualitaet und Identitaet von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel. Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde zunaechst in der amerikanischen Zone, spaeter in ganz Westdeutschland die Niederlassungsfreiheit fuer Apotheken eingefuehrt, sodass seitdem jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhaengig vom Bedarf eroeffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die bisher einheitliche Arzneimittelpreise fuer ganz Deutschland festlegte, fand der Wettbewerb nur durch die Beratung der Kunden, aber teilweise auch durch die Gewaehrung von sog. Zugaben, statt. In der sowjetisch besetzten Zone verfuegte die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) am 22. Juni 1949 die Enteignung der Apotheken und damit wurden auch alle Rechte fuer erloschen erklaert. Eigentuemer, die selbst Apotheker waren, erhielten aber das Recht den Betrieb als ?Apotheke im Privatbesitz? weiterfuehren zu koennen, wenn die Betriebsabgaben abgefuehrt wurden. Von den Eigentuemern oder Erben verpachtete Apotheken wurden in Mitteldeutschland zu ?Landesapotheken?, die Eigentuemer erhielten als Entschaedigung einen Anteil aus dem Aufkommen der ?Betriebsabgaben?. Erst 1954 wurden genaue Betraege der Entschaedigungen festgesetzt und betrugen 30 bis 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, abzueglich moeglicher Forderungsbetraege an die Apotheken. Die Auszahlung erfolgte planwirtschaftlich nach fuenf Jahren. Neu errichtete Apotheken in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) waren grundsaetzlich ?Landesapotheken?, die verpachtet oder als Poliklinik-Apotheken verwaltet wurden. Die Anzahl der ?Apotheken im Privatbesitz? betrug 1956 rund 298 von 1.533 Apotheken (= 19,4 %) und die Zahl verringerte sich stetig bis es nur noch ?Landesapotheken? oder Apotheken an Polikliniken gab. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Moeglichkeiten wanderten viele vollausgebildete Apotheker ab 1951 in den Westen aus, so dass die staatliche Fuehrung sich gezwungen sah, nach sowjetischem Vorbild sogenannte Pharmazieingenieure als mittleres medizinisches Personal mit Ausbildung auf Fachschulen, z. B. der damaligen Pharmazieschule Leipzig, einzufuehren. Im 21. Jahrhundert hat sich die Apotheke vielerorts zu einem profitablem und modernen Unternehmen gewandelt. In Deutschland versorgen rund 21.500 Apotheken an 365 Tagen im Jahr lueckenlos die Bevoelkerung mit Medikamenten. In Umfragen zur Kundenzufriedenheit belegen die deutschen Apotheken / Internetapotheke in der Regel vordere Plaetze. Raeumlichkeiten einer Apotheke: Die Apothekenraeume muessen, auch bei Internetapotheken den Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung entsprechen, insbesondere muessen sie von der Groeße und Zahl her geeignet sein um die Apotheke / Internetapotheke ordnungsgemaeß zu betreiben. Diese Vorschrift gilt auch fuer eine Versandapotheke. Die Raeume muessen hygienisch einwandfrei sein. Alle Raeume muessen betreten werden koennen, ohne dass dafuer die Apotheke verlassen werden muss. Bei Krankenhausapotheken / Internetapotheken ist dies nicht vorgeschrieben. Ferner duerfen Raeume, in welchen Zytostatika hergestellt werden, bis zu einer gewissen Entfernung außerhalb der Apotheke liegen. Versandraeume von Apotheken duerfen ebenfalls in angemessener Entfernung von der Apotheke betrieben werden. Die Raeume einer Apotheke muessen mindestens durch eine Tuere von anderen Raeumen, in welchen eine andere Taetigkeit (freiberuflich oder gewerblich) wahrgenommen wird, abgetrennt sein. Eine Apotheke / Versandapotheke besteht mindestens aus * einer Offizin, * einem Laboratorium, * ausreichendem Lagerraum und * einem Nachtdienstzimmer. * einer Rezeptur Die Grundflaeche muss insgesamt mindestens 110 m² betragen. Eine Zweigapotheke besteht mindestens aus * einer Offizin, * ausreichendem Lagerraum und * einem Nachtdienstzimmer. Eine Krankenhausapotheke besteht mindestens aus * einer Offizin, * zwei Laboratorien, * einem Geschaeftsraum, * einem Nebenraum und * ausreichendem Lagerraum. Die Grundflaeche muss insgesamt mindestens 200 m² betragen. Apothekenpflichtige Artikel: Arzneimittel, die einer Beratung beduerfen und daher nur in Apotheken / Onlineapotheken verkauft werden duerfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewaehrt werden. Ein Rezept ist dafuer nicht erforderlich, solange das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist. Die einfache Apothekenpflicht regelt sich nach § 43 Arzneimittelgesetz. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind vereinfacht ausgedrueckt Arzneimittel, die nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden duerfen. Es besteht seitens des pharmazeutischen Personals Beratungspflicht. Entsprechende offen Fragen sollten daher bei der Abgabe gestellt werden, um den Beratungsbedarf abzuklaeren. Internet Versandapotheken sind verpflichtet, diese Beratung in anderer angemessener Form z. B. per E-Mail oder Telefon durchzufuehren. Auch diese Form der Beratung darf ausschließlich durch pharmazeutisches Personal durchgefuehrt werden. Vorraussetzung in einer Apotheke / Versandapotheke: Nach § 5 der Apothekenbetriebsordnung muessen in der Apotheke an Fachliteratur vorhanden sein: * wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Herstellung und Pruefung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln im Rahmen des Apothekenbetriebs notwendig sind. Die Verordnung nennt an dieser Stelle nicht abschließend das Arzneibuch (in Deutschland bestehend aus dem Europaeischen Arzneibuch, dem Deutschen Arzneibuch und dem Homoeopatischen Arzneibuch), den Deutsche Arzneimittel-Codex und das Synonym-Verzeichnis zum Arzneibuch, welches gebraeuchlichen Bezeichnungen fuer Arzneimittel und Ausgangsstoffe auflistet, * wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung des Kunden ueber Arzneimittel notwendig sind, insbesondere Informationsmaterial ueber die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung und die Hersteller der gebraeuchlichen Fertigarzneimittel sowie ueber die gebraeuchlichen Dosierungen von Arzneimitteln (z. B. Rote Liste, Kommentar zum Arzneibuch), * wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung der zur Ausuebung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ueber Arzneimittel erforderlich sind, * Texte der geltenden Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel-, Betaeubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts. Ferner wird in der Anlage zur Apothekenbetriebsordnung geregelt, welche Geraete und Chemikalien vorraetig sein muessen [2]. Außerdem regelt die Vorschrift, daß Arzneimittel, die einer Gruppe in Anhang 2 zugeordnet werden, Verbandstoffe, Einwegspritzen und Einwegkanuelen in einer Menge vorraetig gehalten wird, die dem Verbrauch einer Woche im Durchschnitt entspricht. Folgende Arzneimittelgruppen werden in Anhang 2 genannt: * Analgetika/Betaeubungsmittel * Antiarrhythmika * Antibiotika/Chemotherapeutika * Antidiabetika * Antiemetika * Antihistaminika * Antihypertonika * Antihypotonika * Antikoagulantien * Antipyretika * Antitussiva/Expektorantia * Beta-Rezeptorenblocker * Bronchospasmolytika/Antiasthmatika * Kortikoide * Desinfizientien * Diuretika * Haemostyptika * Kardiaka * Koronarmittel * Magen-Darmtherapeutika * Ophthalmika/Glaukommittel * Rhinologika * Vaginaltherapeutika Unter diese Auflistung fallen fast alle kommerziell verfuegbaren Medikamente. Staendig in ausreichender Menge muessen unabhaengig von der obigen Aufzaehlung vorraetig sein: * Antidote gegen Intoxikationen und UEberdosierungen mit Opiaten, Cholinesterase-Hemmern, Cyanid, Methaemoglobinbildnern * Emetika * Kortikoid zur Injektion * Mittel zur Behandlung von Rauchgasvergiftungen * Antischaum-Mittel * Medizinische Kohle * Tetanus-Impfstoff * Tetanus-Hyperimmun-Globulin Außerdem ist die Apotheke verpflichtet folgende Mittel entweder auf Lager zu haben oder kurzfristig zu beschaffen: * Botulismus-Antitoxin vom Pferd * Diphtherie-Antitoxin vom Pferd * Schlangengift-Immunserum (polyvalent, Europa) * Tollwut-Impfstoff * Tollwut-Immunglobulin * Tetanus-Immunglobulin * Prothrombinkonzentrat (PPSB) * Polyvalentes Immunglobulin * Roeteln-Immunglobulin * Varizella-Zoster-Immunglobulin * Hepatitis-B-Immunglobulin Versand Apothekenpflichtiger Artikel - Versandapotheke Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich Apotheken erlaubt (Internetapotheke, Versandapotheke, Onlineapotheke), die grundsaetzlich in rechtlicher Hinsicht alle Voraussetzungen einer Apotheke ohne Versandhandel erfuellen muessen. Darueber hinaus muss bei der zustaendigen Behoerde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die Raeume der Apotheke keine Einschraenkung des Apothekenbetriebes vermuten laesst. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Internetapotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen Einschraenkung hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekenrecht und Heilmittelwerberecht. Im europaeischen Ausland liegende Apotheken unterliegen dagegen nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen Beschraenkungen kann im europaeischen Ausland haeufig nicht ausreichend eingeklagt werden. Aus grundsaetzlichen Erwaegungen war der Versandhandel von Arzneimitteln ueber Versandapotheken in Deutschland bis 2003 ausdruecklich untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Klage von Apotheken im europaeischen Ausland wurde gleichsam in ?vorauseilenden Gehorsam? Ende 2003 zum Anlass genommen, den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland fuer Internetapotheken ab 1. Januar 2004 freizugeben. Zwar stellte der Europaeische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine Einschraenkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes fuer Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste. In neuerer Zeit wird der Arzneimittelversand aus dem außereuropaeischen Ausland kritisch hinterfragt. Die Sicherstellung von in Deutschland und Europa geltenden Standards ist beim Internetversand unter Umstaenden nicht gewaehrleistet. Inwiefern geltendes deutsches Arzneimittel- und Apothekenrecht auch auf europaeische Versender uebertragbar ist, wird kuenftig vor dem Europaeischen Gerichtshof zu entscheiden sein. Am 21. Juni 2005 wurde eine Liste des Bundesministeriums fuer Gesundheit veroeffentlicht: Mit der Veroeffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 113 (AZ 113 ? 5028?3) wuerden Apotheken in den Niederlanden als auch im Vereinigten Koenigreich die Voraussetzung erfuellen, Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind nach Deutschland zu versenden. Weitere Probleme erwachsen aus der Unsicherheit, ob eine Versandhandelsapotheke tatsaechlich ihren Sitz in Deutschland hat. Dies duerfte in vielen Faellen fuer den Verbraucher nicht nachvollziehbar sein. Arzneimittel, die nicht in Deutschland zugelassen sind, duerfen von deutschen Apotheken nur in Ausnahmefaellen unter strengen Kriterien im Einzelfall und fuer einen bestimmten Kunden importiert werden. Dies wurde von auslaendischen Versandhaendlern bereits durch die Gruendung von Postfach- bzw. PLZ-Firmen in Deutschland umgangen. Fuer den Kunden erscheint eine Apotheke mit deutschem Namen und z. B. Postleitzahl in Leipzig als deutsche Apotheke, auch wenn diese die Bestellungen lediglich an eine auslaendische Apotheke in Tschechien weiterleitet wird. Versandt wurden Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen waren und von deutschen Apotheken nicht importiert werden koennten. Behoerdliche Schritte erfolgen meist spaet, da der Markt bereits heute sehr unuebersichtlich geworden ist. ++ Internetapotheke ++ Versandapotheke ++ Onlineapotheke ++ Apotheke online ++ Medikamente ++ Arznei ++ Arzneimittel ++ Onlineapotheke ++ Versandapotheke ++ Internetapotheke ++
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